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10 Jahre Jugendtheater Wellen

In diesem Jahr spielt das Jugendtheater Wellen schon im 10. Jahr seine schönen Theaterstücke und das mit viel Erfolg. Dabei hat alles ganz klein angefangen. Eine Gruppe von fünf jungen Akteuren hat sich damals unter der Leitung von Marita Dostert und Marzena Anders dazu entschlossen ein Märchen für die Kindergartenkinder aufzuführen. Besonders sollte es sein, und darum  wurde für das Stück „Hänsel und Gretel“ ein eigenes Drehbuch geschrieben und in Szene gesetzt. Die Mühe hatte sich gelohnt. Damals schon war das Publikum begeistert und den Aufforderungen weiter zu machen konnte das kleine Theaterteam nicht wiederstehen. Heute besteht das Jugendtheater aus 12 Akteuren im Alter von 10 bis 24 Jahren. Den Spaß am Spielen haben sie nicht verloren. Auch für Marita Dostert und Marzena Anders ist diese Theatergeschichte nicht mehr weg zu denken. „Es ist immer wieder eine Herausforderung ein neues Stück zu schreiben und zu inszenieren. Und wir haben noch ganz viele Ideen in Petto“, so Marita Dostert, die schon mit Begeisterung in den Arbeiten des diesjährigen Weihnachtsmärchens steckt.                                          Traditionell wird ein bekanntes Märchen in eine eigene theatergerechte Form gebracht, mit zeitgemäßen Anspielungen gewürzt  und spaßig in Szene gesetzt. Fantasievoll und bunt sind die von den Leiterinnen hergestellten Kulissen und Kostüme.“Unser Steckenpferd ist viel Arbeit im Detail und die Hingabe zum jeweiligen Stück. Alles Handarbeit“.                                                             Bis heute erfreut sich das Jugendtheater ungebrochener Beliebtheit. Die mittlerweile sieben  immer ausverkauften  Vorstellungen pro Theaterstück  sprechen für sich.

In diesem Jubiläumsjahr des Jugendtheaters Wellen, wird es zur Freude der Gäste mehr Theater als gewohnt geben.  

Gespielt wird „Schneewittchen und die sieben Zwerge“ im April und  „Der Froschkönig“  im September“  Diese Stücke werden einmalig von einem neuen Ensemble gespielt.

Das diesjährige Weihnachtsmärchen „Der Wolf und die sieben Geißlein“, im November, führt wieder die bekannte Truppe des Jugendtheaters Wellen auf.

 

Diese charmanten und humorvollen Inszenierungen sollte sich keiner entgehen lassen.      Das Jugendtheater Wellen, lädt alle großen und kleinen Zuschauer herzlichst zu einer Reise in die Märchenwelt ein.

Termine der Vorstellungen

„Schneewittchen und die sieben Zwerge“: 28 /29 April jeweils um 15.00 und 17.00 Uhr

Kartenreservierung erforderlich unter: 06584/511 M.Dostert  (ab sofort möglich) 

Kinder3,-   Erwachsene 5,- Euro

 

Der Froschkönig:  29. Und 30. September 

Der Wolf und die sieben Geißlein:  17./18. November und 24./25. November 

Die Kartenreservierung für diese Stücke immer zwei Wochen vor der Aufführung.

 

 


Informationen zur TKDZ

In den siebziger Jahren gab es im Josefstollen einen Bruch. Danach wurden die Abbaumethoden so verbessert, dass der Berg sicher war. Die Pfeilerhöhe betrug 4m bzw. 6m. Stabile Säulen blieben stehen um den Berg sicher zu erhalten.

Im April 2007 wurde durch das Landesamt für Geologie und Bergbau eine neue Abbaumethode für die Erweiterung des Abbaufeldes Ost genehmigt. Die bis dahin 4-6m hohen Pfeiler sollten nun 24-25m Höhe erhalten und die Firstspannweite sollte von 5,0-5,5m auf 8m verbreitert werden.

Im Februar dieses Jahres war im Volksfreund die erschreckende Meldung zu lesen: „Wellener Stollen ist einsturzgefährdet!“. Mitarbeiter des Landesamtes hätten die eingestürzten Stollenteile bei einer Routineuntersuchung entdeckt.

Auch nach 8 Monaten ist die inzwischen noch größere Bruchstelle nicht gesichert. Oberhalb des „Birkelter Hofes“ in einem Acker ist ein großer Krater mit einer Tiefe von mehr als 35m zu sehen. Das Umfeld des Bruchbereiches ist allgemein als ein immer sehr nasses Gebiet bekannt. Es erscheint unverantwortlich in einem solchen Bereich diese unvorstellbare Abbauhöhe zu erlauben.

Seit April 2005 ist der Sonderbetriebsplan zum Versatz im Wellener Josefstollen durch das Landesamt genehmigt. Dieser besagt, daß Abfall in den Berg als Versatz gebracht werden darf. (Unter Abfall wird bereits der Aushub aus einer Baugrube verstanden.) Wie im letzten Ausscheller berichtet, hat die Ortsgemeinde für Ihre Grundstücke eine Feststellungsklage beim Landgericht Trier erhoben, um den Versatz auf den eigenen Grundstücken noch zu verhindern. Das Landgericht soll darüber Recht sprechen, daß gemäss den bestehenden Verträgen kein bergfremdes Material auf den Grundstücken der Ortsgemeinde Wellen versetzt werden darf. Ein abschließendes Urteil hierzu gibt es noch nicht.

Parallel konnte der Presse entnommen werden, daß die Absicht besteht, das Werk zu verkaufen.

 


Bekanntmachung der Ortsgemeinde

Informationsveranstaltung der Ortsgemeinde Wellen zum Erwerb der TKDZ und der Weiterentwicklung des Werkes und des Ortes nach Übernahme des Bergwerkes durch die PORR AG

 

Die PORR AG erwirbt die Trierer Kalk-, Dolomit- und Zementwerke (TKDZ) in Wellen. Die PORR AG wird ihr Unternehmen und die Ziele für die Weiterführung des Betriebs auf einer öffentlichen Informationsveranstaltung am

 

16.01.2012 um 19:00 Uhr

im Bürgerhaus Wellen

 

vorstellen. Für die anschließende Diskussion mit der Öffentlichkeit werden die Vertreter der Ortsgemeinde, der Verbandsgemeinde, der PORR AG, des Landesamtes für Geologie und Bergbau, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz und des Vereins „Sauberes Wellen“ geladen.

 

Wellen, 04.01.2012

Ortsgemeinde Wellen


Schneeräumungs- und Straßenreinigungspflicht Die Gemeinde erinnert noch einmal an die Räum- und Streupflicht der Bürger.

Die Satzung über Reinigung öffentlicher Straßen § 7 Schneeräumung besagt:

Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Bei Glätte sind die Gehwege bzw. Straßenränder mit abstumpfenden Stoffen (Granulate, Sand, usw.) abzustreuen. Salz sollte insbesondere auf Gehwegen nicht verwendet werden. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt wird. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen entlang der Grundstücksgrenze. Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee und Schneematsch bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeiten zu räumen.

Eine schöne Geste ist es übrigens seinen Nachbarn, die nicht zu Hause sind oder altersbedingt nicht in der Lage sind die Arbeiten durchzuführen, Hilfe anzubieten.

Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Die Straßenreinigung obliegt den Grundstückseigentümern und erstreckt sich jeweils bis zu Mitte der Fahrbahn. Grenzt eine Straße an technisch nicht bebaubare Grundstücke, so wird die Reinigung bzw. Räumung der gesamten Straße an den gegenüberliegenden Grundstückseigentümer übertragen.

Die Schneemassen die beim Abräumen mit dem Schneepflug an den Straßenrändern entstehen, sind für die Anwohner oft ein Ärgernis, weil sie häufig den Zugang zur Haustür oder zur Garage versperren. Dann bleibt nur eins, selber zur Schaufel greifen und den Schnee abräumen.

Die Gemeinde appelliert deshalb an alle Einwohner, die genannten Bestimmungen nicht als belastendes Übel, sondern als wichtige Mithilfe zu verstehen.  

Die Kommune räumt nach wie vor die verkehrswichtigen abschüssigen Straßen und Kreuzungen im Dorf. Doch auch für die restlichen Straßen stoßen die Leistungsfähigkeit unseres Gemeindedieners und dessen Arbeitsgerät im Winter oft an ihre Grenzen. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass nicht immer und rund um die Uhr alle Straßen im Dorf uneingeschränkt befahrbar sind. Mit einem einfachen Schneeräumschild, an einem Traktor ist es nicht immer so einfach wie es vielleicht aussieht die Schneemassen in den engen Straßen zu beseitigen.  

Vielen herzlichen Dank für Ihr Verständnis

Die Ortsgemeinde

im Auftrag der Dorfschreiber

 


Rennbahn/Sonnenhang

„Was geschieht auf der Rennbahn?“

Das Grundbaulabor Trier ist dabei Baugrunduntersuchungen auf der gesamten Fläche der „Rennbahn“ durchzuführen. Dabei festgestellte kontaminierte Erdmassen müssen kontrolliert entsorgt werden.

 


Moselbrücke

Wie Sie bereits aus der Presse erfahren konnten wird die Moselbrücke nach Grevenmacher komplett erneuert. Am 21.10.2010 haben der Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer und sein luxemburgischer Amtskollege Claude Wiseler das Abkommen zum Bau einer neuen Moselbrücke von Wellen nach Grevenmacher auf dem Standort der jetzigen Brücke. Am 29.04.2011 wurde auch im Regierungsrat der Gesetzentwurf gebilligt. Voraussichtlich im Frühjahr 2012 sollen die Bauarbeiten beginnen.